Im Bereich Outplacement kooperiere ich mit dem Beratungsunternehmen
P4 Career Consultants, dieses ist spezialisiert auf die Karriereberatung von Führungskräften. Ich berate Klienten in Fragen der beruflichen Neuorientierung in Berlin und Potsdam. Outplacement ist ein Instrument zur beruflichen Neuorientierung für ein professionelles Personalmanagement: Als Arbeitgeber sind Sie vor die Aufgabe gestellt, sich von einem Mitarbeiter zu trennen und wollen ihn bei der beruflichen Neuorientierung unterstützen. Idealerweise ist der Berater bereits von Anfang an mit im Boot, damit ein professionelles Trennungsgespräch stattfinden kann und sich der Mitarbeiter trotz der anstehenden Veränderung gut beraten fühlt. Wir unterstützen Führungskräfte und Spezialisten in der Phase der Neuorientierung dabei, ein neues berufliches Ziel zu entwickeln und tatkräftig zu realisieren. Als Experten für alle Fragen des beruflichen Trennungsmanagements beraten wir auch HR Business Partner und Führungskräfte in Unternehmen, z.B. im Rahmen von Trennungsworkshops für Führungskräfte bis hin zur Beratung der Kommunikation im Trennungsprozess.
Einzel-Outplacement ist die intensive individuelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung. Sie verbindet Elemente des Coachings und der Karriereberatung. Dabei werden die scheidenden Mitarbeiter unterstützt, einen neuen beruflichen Weg zu gestalten. Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Bruttogehalt und der Position des Mitarbeitenden und nach der Länge der Beratung i.d.R. 3 oder 6 Monate oder eine Garantieberatung bis zur erfolgreichen Positionierung und On- Boarding während der Probezeit.
Leistungen für Unternehmen:
Sie suchen einen professionellen Berater, der Ihre Mitarbeiter optimal bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt?
Trennungsmanagement:
Zu unserem Angebot für Sie gehören:
Outplacement mit Sylvia Peschke-Büchel und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Viele Unternehmen bieten gekündigten Mitarbeitern ein Outplacement im Rahmen von Aufhebungsverträgen an. Die Kosten hierfür übernimmt der Arbeitgeber, es kann ein Teil der Abfindung sein. Mit einem Outplacement wird der Klient in seinem nächsten Karriereschritt professionell begleitet.
Gut zu wissen: Outplacement ist steuerfrei, wenn es vom Unternehmen bezahlt wird. Manche Unternehmen bieten eine Outplacementberatung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages an. Sie können aber auch aktiv werden und eine Outplacement verhandeln ggf. mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf und wir beraten Sie gern.